Hygieneplan

Coronavirus-Hygienemaßnahmen an den Schulen in Bayern ab Mai 2022

Dank sinkender Infektionszahlen können nach den Osterferien 2022 die Corona-Schutzmaßnahmen zurückgefahren werden bzw. wegfallen.

Dennoch ist die Corona-Pandemie noch nicht vorbei. Gegenseitige Rücksichtnahme und Verantwortung sind daher auch in den kommenden Wochen sehr wichtig.

1. Empfohlene Hygienemaßnahmen im Schulbereich

Für einen möglichst sicheren Unterrichtsbetrieb empfiehlt das Kultusministerium insbesondere die Einhaltung der folgenden Hygienemaßnahmen:

– Basis-Hygienemaßnahmen

Lüften: Unterrichtsräume sollten weiterhin mind. alle 45 Minuten, im Idealfall alle 20 Minuten über mehrere Minuten durch vollständig geöffnete Fenster   gelüftet werden.

Händewaschen: Regelmäßiges Händewaschen mit Seife für mind. 20 Sekunden senkt das Infektionsrisiko für sich selbst und andere.

Husten- und Niesetikette: Husten oder Niesen in die Armbeuge oder ein Taschentuch sollte weiterhin selbstverständlich sein.

Abstandhalten: Wo immer möglich, sollte im Schulgebäude ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

– Masken

In Innenräumen wird das Tragen von Masken allgemein empfohlen. Auch im Unterricht kann freiwillig eine Maske getragen werden. Ausdrücklich empfiehlt    das Kultusministerium das Tragen einer Maske vor allem auf den Begegnungsflächen der Schule (z.B. Gängen, Treppenhäuser, …) sowie nach bestätigten Infektionsfall in der Klasse für fünf Schultage auch im Unterricht.

Im öffentlichen Personennahverkehr gilt die dort geregelte Maskenpflicht. In den Schulbussen wird das Tragen einer Maske als wichtiges Element der Infektionsschutzes empfohlen.

– Umgang mit Krankheitssymptomen

Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, bleibt zu Hause- unabhängig davon, ob COVID-19-Verdacht besteht oder nicht

Bei COVID-19 typischen Symptomen (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- und Geschmacksverlust) sollte der Arzt aufgesucht werden. Bei leichten Symptomen, wie Schnupfen oder Halskratzen, empfiehlt das Kultusministerium, vor dem Schulbesuch zu Hause einen Selbsttest durchzuführen. In der Schule finden ab Mai keine Testungen mehr statt.

– Umgang mit bestätigten Infektionsfällen

Eine positiv getestete Person befindet sich grundsätzlich mindesten 5 Tage in Isolation und darf die Schule nicht besuchen.

Die Isolation kann frühestens nach Ablauf von fünf Tagen beendet werden, wenn seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Sollte keine Symptomfreiheit bestehen, dauert die Isolation zunächst weiterhin an. Sie endet, wenn die betreffende Person seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist, spätestens nach 10 Tagen.

Eine Freitestung ist zur Beendigung der Isolation nicht erforderlich; die Schule kann somit spätestens nach 10 Tagen wieder besucht werden.

Für die Schule ist die Information über eine positive Testung hilfreich.

Quelle: www.welt.de