Einschulung

In Bayern gilt seit dem 1. August 2010, dass alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, schulpflichtig sind.

Das bedeutet, dass Oktober-, November- und Dezembergeborene nicht eingeschult werden.

Ihnen wird aber aus dieser Regelung kein Nachteil erwachsen, denn der Wunsch der Eltern nach einer vorzeitigen Einschulung wird hier in besonderem Maße berücksichtigt.

Die letzte Entscheidung über eine Aufnahme in die Schule trägt die Schulleitung.

Weitere aktuelle Informationen (externer Link: Kultusministerium Bayern)
https://www.km.bayern.de/schueler/schularten/grundschule.html